Leider gibt es unzumutbare Wartezeiten für gesetzlich Versicherte in der ambulanten Psychotherapie. Dies liegt einerseits am gestiegenen Bedarf für Psychotherapie (insbesondere seit der Covid-Pandemie). Andererseits gibt es in Deutschland keine angemessene Bedarfsplanung im Bereich der ambulanten Psychotherapie (Kassenzulassungen werden künstlich verknappt um Kosten zu begrenzen). Die Folgen sind bekannt (monatelange Wartezeiten, geschlossene Wartelisten). Nun sind im Juli 2026 trotz dieser ohnehin schon schwierigen Situation weitere Kürzungen erfolgt.
Während andere Arztgruppen bei sinkenden Honoraren versuchen, mehr Patientinnen und Patienten in kürzerer Zeit zu behandeln, ist dies bei Psychotherapeuten nicht möglich. Denn die Länge der Behandlungen ist zeitlich festgeschrieben – in der Regel auf 50 bis 60 Minuten. Die bisherige im Gesetz verankerte Angemessenheitsprüfung sollte sicherstellen, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Mit dem neuen Gesetz wurde dieser Schutzmechanismus gestrichen. Die Folgen sind noch weniger Angebote für die ambulante Psychotherapie.
Wenn Sie mit dieser Situation genauso unzufrieden sind wie wir, dann teilen Sie das bitte ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mit!
Gerne würden wir mehr Therapieplätze anbieten. Dies setzt allerdings voraus, dass von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch eine angemessene Vergütung zugesichert wird. Abschließend sei hier noch erwähnt, dass wir Psychotherapeuten unter allen Arztgruppen am wenigsten verdienen bzw. die geringsten Kosten im Gesundheitssystem verursachen. Die Zahlen hierzu sind öffentlich einsehbar: