Hier finden Sie uns

Dr. Jens Ullrich

Kriemhildenstraße 2a
67433 Neustadt an der Weinstraße

Kontakt (am besten telefonisch): Rufen Sie uns an unter 06321- 355665

Telefon Sprechzeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung:

Montags: 14 Uhr bis 15 Uhr, Donnerstags: 8 bis 9 Uhr Freitags: 10.30 bis 12.00 Uhr

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind

 

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen nur Ihre Krankenversicherungskarte mitzubringen und einmal im Quartal einlesen zulassen. Zusätzliche Kosten entstehen für Sie nicht.

 

Neue Patienten kommen zunächst in unsere psychotherapeutische Sprechstunde. Diese findet während der regulären Öffnungszeit mindestens 2-mal in der Woche statt. Hierzu melden Sie sich bitte vorher telefonisch an und vereinbaren einen Termin. Telefonisch sind wir montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 8 Uhr persönlich zu erreichen. In der anderen Zeit ist der Anrufbeantworter geschaltet. Wenn Sie noch kein Patient in unserer Praxis sind, melden Sie sich bitte unbedingt in der telefonischen Sprechzeit persönlich an.

 

Im Anschluß an die psychotherapeutische Sprechstunde erhalten Sie eine "Individuelle Patienteninformation", welche von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben ist und über das weitere Vorgehen (Psychotherapie, Akutbehandlung, Weitervermittlung an Beratungsstellen etc.) informiert.

 

Wenn eine Psychotherapie sinnvoll erscheint und aktuell ein langfristiger Therapieplatz bei uns verfügbar ist, schließen sich sogenannte „probatorische Stunden“ an. In diesen Stunden wird eine ausführliche Diagnostik, Anamnese zur Vorgeschichte und eventuellen Vorbehandlungen erfolgen. Danach können (je nach Indikation und Anliegen) weitere 24 Stunden (Kurzzeittherapie) oder 60 Stunden (Langzeittherapie) bei der Krankenkasse beantragt werden.

 

Seit April 2017 kann im Falle eines dringenden Behandlungsbedarfs mit einer sogenannten Akutbehandlung begonnen werden. Diese umfasst bis zu 12 Stunden und kann ggf. auch verlängert werden.

 

Verlängerung der Therapie

 

Eine Therapie kann grundsätzlich verlängert werden. Dafür ist ein Antrag notwendig, welchen wir gemeinsam mit Ihnen besprechen und ausfüllen. Eine Verhaltenstherapie dauert selten länger als 60 Stunden, sie kann aber bei länger andauernden Problemen wie z.B. Persönlichkeitsstörungen, Traumata oder chronifizierten Erkrankungen gegebenenfalls über die 60 Stunden hinaus verlängert werden.

 

Wenn Sie privat versichert sind

 

In diesem Fall werden in aller Regel die Kosten der Behandlung wie bei anderen Arztbesuchen von der Krankenkasse und/oder Beihilfe übernommen.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind allerdings nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Daher sollten Sie vorab in Ihren Versicherungsunterlagen nachsehen oder bei Ihrer Versicherung telefonisch anfragen.


Häufig gibt es bei den privaten Krankenversicherungen (je nach Tarif etc.) Beschränkungen der Stundenanzahl z.B. „nicht mehr als 20 Stunden im Jahr“. Manche Versicherungen erstatten de Kosten nur teilweise z.B. zu 80% oder 50 %.


Manche Versicherungen übernehmen die Kosten nur dann, wenn der Beginn einer Therapie vorher beantragt wurde. Bitte informieren Sie sich daher vorher, ob es Beschränkungen oder Selbstbehalte in Ihrem Versicherungstarif gibt.

 

In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

 

Für Beamte: Die Beihilfe möchte vor Beginn der „eigentlichen Therapie“ (d.h. nach den 5 probatorischen Stunden am Anfang) einen schriftlichen Antrag, den wir gemeinsam mit Ihnen ausfüllen.

 

 

Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen ("Selbstzahler")



Aus verschiedenen Gründen kann es attraktiv und sinnvoll sein, die Kosten für eine bestimmte Zahl von Sitzungen selbst zu tragen. In diesem Fall richtet sich das Honorar nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)“. Die Kosten für eine Behandlung können Sie also einfach nachvollziehen oder uns im Vorfeld für mehr Informationen kontaktieren.

 

Wenn Sie nicht krankenversichert sind

 

Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie eine Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.

 

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