In einer psychotherapeutischen Behandlung soll es daher vor allem auch darum gehen, die eigenen Motive und Bedürfnisse zu verstehen und mithilfe weniger schädlicher Strategien zu befriedigen.
Ein suchtfreies Lebens erfordert einerseits die Stärke zum Ertragen jener schwierigen Gefühle, die das Leben für alle Menschen mehr oder weniger mit sich bringt. Andererseits aber meist auch Fähigkeiten, um das eigene Leben möglichst zufriedenstellend zu gestalten.
Was Sie noch wissen sollten: Zwar wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung von gesetzlich versicherten Abhängigkeitserkrankten
(sogenannte Psychotherapie-Richtlinien) im Jahr 2011 und noch einmal 2025 in einigen Punkten vereinfacht, dennoch bleiben wesentliche Voraussetzungen bestehen. Für Patienten mit einer
Abhängigkeitsproblematik sollte zunächst eine Entgiftungsbehandlung (in der Regel in einer auf Sucht spezialisierten Abteilung eines Krankenhauses) erfolgen. Darüber hinaus muss die Abstinenz
mithilfe von bestimmten Laborwerten (Blutabnahme) nachgewiesen werden. Die Kosten für diese z.B. vom Hausarzt durchzuführenden Untersuchungen haben die Patienten meist selbst zu tragen. Im
Falle eines Rückfalls nach bereits erfolgter Entgiftungsbehandlung kann aufgrund der oben erwähnten Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien mittlerweile auch dann eine Psychotherapie begonnen
werden, wenn die Abstinenz bis zum Ende von maximal 12 Therapiestunden erreicht werden kann. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Patienten bereits Schritte zur Wiedererreichen der Abstinenz begonnen
haben. Ob Abstinenz oder ein kontrollierter Gebrauch der Substanz als Ziel überhaupt Sinn macht, kann gemeinsam in einigen Therapieseitzungen entschieden werden.